Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching und Lektorat

§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

(1) Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Dienstleitungen zwischen Beatrice Philipp (Anbieter) und dem Auftraggeber (Kunde), wobei hier schriftliche und auch fernmündliche (bspw. Microsoft Teams, Telefon) Verträge eingeschlossen sind. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der geschäftlichen Verbindung, Abweichungen von diesen AGB müssen in Schriftform festgehalten oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

(2) Anerkennung der AGB
Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die jeweils geltende Fassung der AGB an. Der Anbieter ist berechtigt, die AGB jederzeit zu überarbeiten, zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die AGB, die bei Vertragsabschluss öffentlich zugänglich sind.

(3) Abweichende AGB
Von diesen AGB abweichende AGB des Auftraggebers oder Dritter erkennt der Anbieter nur an, wenn diesen ausdrücklich schriftlich durch den Anbieter zugestimmt wurde. Der aktuelle Stand ist am Ende ausgewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung und Rechte des Auftraggebers

(1) Leistungserbringung
Der Anbieter erbringt onlinebasierte Leistungen aus den Bereichen Korrektorat, Lektorat, wissenschaftlicher Textprüfung und wissenschaftlichem Schreibcoaching. Nachzulesen sind die Informationen zu den Leistungen auf der Website www.die-wissenswerkstatt.de. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ist dem Angebot zu entnehmen. Die Leistungen werden angebotsabhängig und individualisiert erbracht.

(2) Kostenloses Erstgespräch
Der Auftraggeber kann ein kostenloses Erstgespräch anfordern. Dieses Gespräch dauert maximal 30 Minuten und seine Inhalte beziehen sich auf das Leistungsbestimmungsrecht. Das Gespräch dient der Feststellung des Beratungs- und Lektoratsbedarfs des Auftraggebers und umfasst keine inhaltlichen Coachingsleistungen. Das Angebot ist kostenlos und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit.

(3) Leistungsumfang Coaching-Dienstleistungen
Der Anbieter erbringt Coaching-Leistungen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens für Studierende und Promovierende. Gegenstand ist die Unterstützung bei Fragen der Struktur, Methodik, des wissenschaftlichen Arbeitsprozesses sowie des Zeit- und Selbstmanagements im Rahmen des Verfassens wissenschaftlicher Arbeiten.
Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag im Sinne des § 611 BGB. Der Anbieter schuldet der Erbringung der Coaching-Tätigkeit als solche, nicht das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses (z.B. einer bestimmten Note, eines bestimmten Bearbeitungsstandes oder eines erfolgreichen Abschlusses der Arbeit).
Die konkrete Inhaltliche und methodische Ausgestaltung der einzelnen Sitzungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers und liegt im billigen Ermessen des Anbieters.

(4) Leistungsumfang Korrektorat, Lektorat und wissenschaftliche Textprüfung
Die Dienstleistungen im Bereich Korrektorat und Lektorat werden nach angefangenen Normseiten abgerechnet. Dabei ergeben 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fußnoten eine Normseite. Der Leistungsumfang des Korrektorats umfasst die Überprüfung von Texten auf Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung und der Leistungsumfang des Lektorats umfasst ein Korrektorat mit der Überprüfung von Verständlichkeit und Stil. Der Leistungsumfang der wissenschaftlichen Textoptimierung umfasst ein Lektorat und die Prüfung der wissenschaftlichen Arbeitsweise (Zitierweise, Quellenangaben, Verzeichnisse, Aufbau und Formatierung). Das Ziel der Prüfung ist die größtmögliche Reduzierung aller im Ausgangstext enthaltenen Fehler sowie, im Falle des Lektorats und der wissenschaftlichen Textprüfung, Hinweise zur Verbesserung von Stil, Verständlichkeit und wissenschaftlicher Arbeitsweise zu geben.  Der zur Überprüfung eingereichte Text wird im gebuchten Umfang geprüft und für den Auftraggeber nachvollziehbar gekennzeichnet. Dies erfolgt zumeist über die „Änderungen nachverfolgen“-Funktion von MS Word sowie der Kommentarfunktion. Die Korrekturen sind Vorschläge seitens des Anbieters und verpflichten den Auftragnehmer nicht, diese im Text zu übernehmen. Die Bearbeitung erfolgt immer gemäß der im Vertrag getroffenen Absprachen.

(5) Unzufriedenheit und Restfehler
Der Auftraggeber ist sich bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass Faktoren wie eine hohe Fehlermenge im eingereichten Ausgangstext sowie Zeitdruck das Ziel der Korrektur beinträchtigen können. So kann es auch nach Abschluss der Leistung einen gewissen Rest an Fehlern im Text geben. Der Auftraggeber hat bei nachvollziehbarer und begründeter Unzufriedenheit das Recht, eine zweite Bearbeitung des Textes seitens des Anbieters einzufordern. Dafür bedarf es einer schriftlichen Stellungnahme des Auftraggebers an den Anbieter mit einer begründeten Forderung.

(6) Buchung von Coaching und Schreibprüfung
Das wissenschaftliche Schreibcoaching ist eine von der Textüberprüfung unabhängige Leistung des Anbieters, so dass die Leistungen nicht gemeinsam gebucht werden müssen. Die Inhalte des Coachings erfolgen bedarfsgerichtet, angebotsabhängig und individuell. Die Abrechnung des Coachings erfolgt nach einem Stundensatz. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem unmittelbaren Angebot.

(7) Ausschluss inhaltlicher Leistungen
Die Leistungen des Anbieters beschränken sich auf die Überprüfung formaler und struktureller Rahmenbedingungen sowie auf allgemeine Hinweise zur wissenschaftlichen Methodik. Eine inhaltliche oder fachliche Prüfung, Bewertung oder Beratung zu den fachspezifischen Inhalten der jeweiligen Arbeit ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Der Anbieter verfügt nicht über eine fachliche Expertise sämtlicher wissenschaftlicher Disziplinen der Auftraggeber und übernimmt daher keine Verantwortung für fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder wissenschaftliche Qualität der Inhalte. Etwaige informelle Hinweise des Anbieters zu inhaltlichen Aspekten erfolgen unverbindlich und begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf inhaltliche Beratung oder Haftung hierfür.

(8) Technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber hat für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Coachingsdienstleistungen seinerseits Sorge zu tragen. Sollte der Auftraggeber die Voraussetzungen nicht einhalten oder anbieten, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.

§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung, Lieferung

(1) Angebotserstellung
Sobald sich der Auftraggeber für eine Zusammenarbeit entscheidet, teilt er dies dem Anbieter schriftlich oder fernmündlich mit. Der Anbieter erstellt ein Angebot auf Basis der gewünschten Leistungen, das den Umfang der Leistungen, den Gesamtpreis bzw. die Honorarberechnung die Zahlungsmodalitäten und ggf. einen Liefertermin enthält. Solange die Angebote nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind, bleiben Sie freibleibend.

(2) Vertragsabschluss
Die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers gilt als Auftragserteilung. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Auftragsannahme durch den Anbieter zustande.

(3) Ablehnung von Aufträgen
Der Anbieter behält sich vor, ohne Angaben von Gründen Anfragen abzulehnen.

(4) Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.

(5) Liefertermin
Insofern der Liefertermin ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist, muss er im Vorhinein schriftlich festgehalten werden (bspw. im Angebotsschreiben).

(6) Art der Lieferung
Die Lieferung erfolgt ausschließlich elektronisch. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die aus der Datenübertragung resultieren.

(7) Einhaltung des Liefertermins
Der Anbieter ist bemüht, die strikte Einhaltung des Liefertermins zu garantieren. Für den Fall, dass ein Termin absehbar nicht eingehalten werden kann, ist der Anbieter verpflichtet, dem Auftraggeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber zu informieren und einen Alternativtermin vorzuschlagen. Sollte der Termin vom Anbieter verschuldet erheblich überschritten werden, hat der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten, so dass die Vergütungsansprüche des Anbieters entfallen.

(8) Dauer der Leistungen
Die Dauer der Beratungsdienstleistungen wird mit dem Auftraggeber individuell vereinbart. Zu Teilerbringungen der Dienstleistungen ist der Anbieter berechtigt, soweit es für den Auftraggeber zumutbar ist oder dem Vertragszweck entspricht. Verträge verlängern sich nicht automatisch.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise
Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UstG. Auf den Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise ohne gesonderten Steuerausweis. Sollte sich der umsatzsteuerliche Status des Anbieters ändern, wird der Auftraggeber hierüber informiert. In diesem Fall gelten die dann mitgeteilten Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der im individuellen Angebot mitgeteilte Preis ist für den jeweiligen Auftrag maßgeblich.

(2) Zahlungsmodalitäten
Die Kosten sind per Banküberweisung zu bezahlen.

(3) Coaching-Dienstleistungen
Die Vergütung der Coaching-Dienstleistungen erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, abgerechnet in Stundensätzen. Nach Abschluss der jeweiligen Sitzung stellt der Anbieter dem Kunden eine Rechnung über den erbrachten Zeitaufwand aus. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Textprüfungsdienstleistungen
Für Lektorats- und Korrekturaufträge gilt der zwischen den Parteien vereinbarte Festpreis gemäß Angebot. Die Vergütung ist vor Übersendung des bearbeiteten Textes fällig. Der Anbieter ist berechtigt, die Übersendung des fertig bearbeiteten Textes bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Der Auftraggeber erhält nach Fertigstellung eine Rechnung mit den Zahlungsdaten, die Übersendung des Textes erfolgt unverzüglich nach Eingang der Zahlung. Der Auftraggeber hat das Recht, im Vorfeld der Zahlung zur Bestätigung der Dienstleistung zwei Bilder von randomisiert ausgewählten Textseiten einzufordern. 

(5) Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehenen Mahnkosten geltend zu machen. Auf die Verzugsfolgen wird auf der jeweiligen Rechnung gesondert hingewiesen.

(6) Aufträge über 1.000€
Sollte der Auftrag einen Wert von über 1.000€ überschreiten, sind 50% des Gesamtbetrags im Vorhinein zu bezahlen. Die Überweisung erfolgt mit Beginn der Bearbeitung. Die restlichen 50% sind mit Abschluss der Auftragsleistung zu überweisen.

§ 5 Mitwirkungspflichten

(1) Fristgerechte Abgaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Informationen und Dokumente fristgerecht und vollständig beim Anbieter einzureichen und zur Verfügung zu stellen. Nur so kann die Einhaltung eines ggf. vereinbarten Liefertermins gewährleistet werden. Sollte der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommen, entfällt der Anspruch auf den Liefertermin.

(2) Rückfragen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter für Rückfragen zur Verfügung zu stehen, ohne deren Beantwortung eine Bearbeitung des Auftrags nicht möglich ist.

(3) Prüfung auf Vollständigkeit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen. Es wird keine Haftung daraus resultierender Fehler durch die Datenübertragung oder andere daraus resultierende Fehler vom Anbieter übernommen.

(4) Geltendmachung der Unzufriedenheit
Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, entfällt auch sein Anspruch auf Geltendmachung von Unzufriedenheiten.

§ 6 Stornierung und Kündigung

(1) Rücktritt
Der Rücktritt ist zu jeder Zeit in Schriftform möglich. Ursprüngliche Vereinbarungen können angepasst werden, insofern dies schriftlich und gesondert festgehalten wird.

(2) Coaching-Einheiten
Der Auftraggeber kann eine gebuchte Coaching-Einheit bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. In diesem Fall entsteht keine Zahlungspflicht, da die Leistung noch nicht erbracht wurde.
Erfolgt die Stornierung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig.

(3) Lektorats- und Korrekturaufträge
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Auftraggeber dem Anbieter die Freigabe zum Beginn der Bearbeitung erteilt hat. Diese Freigabe benötigt der Schriftform. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr kostenfrei möglich, es wird eine Stornierungsgebühr in Höhe des Wertersatzes der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen fällig. Die Teilleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es gilt zu beachten, dass mit dem sofortigen Beginn der Bearbeitung nach Erteilung des Auftrages zu rechnen ist.

(4) Form der Stornierung
Stornierungen sind in Textform (z.B. per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Anbieter.

(5) Unvorhergesehene Ereignisse
Der Anbieter kann bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) vom Vertrag zurücktreten oder den Auftrag ablehnen. Auch der Auftraggeber kann sich durch unvorhergesehene Ereignisse vom Vertrag lösen, muss jedoch bereits getätigte Leistungen erstatten.

§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorsehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Auftragssumme.

(3) Ausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen außerhalb der in (2) genannten Kardinalspflichten ausgeschlossen.

(4) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (z.B. nach dem Produkthaftgesetz) entgegenstehen.

(5) Sorgfaltspflicht
Der Anbieter verpflichtet sich, die Leistungen mit größter Sorgfalt auszuführen. Es wird keinerlei Haftung übernommen für sachliche, fachliche und inhaltliche Mängel, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Es wird keine Garantie für eine völlige Fehlerfreiheit der bearbeiteten Texte übernommen. Empfehlungen für Inhalte, Stil, Struktur, Verständlichkeit und Ausdruck erfolgen subjektiv und begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Haftung hierfür.

(6) Mitwirkungspflicht
Die Haftung bei Mängeln ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen in §5 festgelegten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

(7) Haftungsbegrenzung beim Lektorat
Ebenfalls ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber mit den Vorschlägen zum Lektorat (Stil und Ausdruck) nicht einverstanden ist.

(8) Beanstandungen
Beanstandungen müssen dem Anbieter in schriftlicher Form innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Lieferung schriftlich und begründet dargelegt werden, danach gilt die Leistung als akzeptiert.

(9) Technische Haftungen
Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, technische Störungen und Übertragungsfehler, insofern diese nicht in seinem Verantwortungsbereich fallen.

(10) Rechtswidrige Inhalte
Darüber hinaus haftet der Anbieter nicht für rechtswidrige Inhalte innerhalb der Texte. Eingeschlossen sind hier u.a. die Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten, Verletzungen des Urheberrechts sowie verfassungsfeindliche Äußerungen. Der Anbieter hat das Recht, in solchen Fällen sofort vom Vertrag zurückzutreten, selbst wenn die Inhalte erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu erstatten.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Im Sinne des § 13 BGB steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu, über das durch Übersendung der Belehrung in Form einer PDF-Datei im Zuge der Angebotsübermittlung informiert wurde.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Urheberrecht
Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung für die Verwendung, Veröffentlichung und rechtliche Konformität der bearbeiteten Texte. Der Anbieter beansprucht kein Urheberrecht.

(2) Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Daten und Dokumente vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Auftrag zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt in keinem Fall.

(3) Datenübertragung
Für die Risiken bei der Datenübertragung wird keine Haftung übernommen.

(4) Datenschutzerklärung
Die Erklärung zum Datenschutz findet sich unter https://die-wissenswerkstatt.de/privacy-policy/

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Impressumsbestimmungen
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Namen des Anbieters im Impressum seines Textes zu erwähnen.

(2) Recht
Es gilt das deutsche Recht.

(3) Salvatorische Klausel
Insofern eine Bestimmung der AGB unwirksam bleibt, bleiben sämtliche anderen Bestimmungen unberührt.